Wie können Sie sich vor potenziellen Gefahren nicht-onkologischer Arzneimittel schützen?

Die Toxizität onkologischer Medikamente und ihre potenziellen Gefahren für Beschäftigte im Gesundheitswesen sind allgemein bekannt. Aber wie sieht es bei nicht-onkologischen Arzneimitteln aus? In der wissenschaftlichen Literatur finden sich nur wenige Studien zu diesem Thema.

Nicht-onkologische Arzneimittel können jedoch ein Berufsrisiko für Personengruppen darstellen, die diese herstellen oder verabreichen1. Apotheker und Pflegepersonal können auf unterschiedliche Weise mit gesundheitsgefährdenden Arzneimitteln in Berührung kommen. Dazu gehören: Inhalation, Kontakt, Aufnahme über die Haut, Verschlucken oder Injektion2. Dabei stellt die Aufnahme über die Haut die hauptsächliche Gefahr dar2.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kontakt mit diesen Arzneimitteln zu verhindern. Das Europäische Netzwerk für Biosicherheit (EBN) hat 2019 eine Umfrage unter leitenden Apothekern und in Ambulanzen durchgeführt3. Zweck dieser Umfrage war die Datenerhebung über den Schutz von Mitarbeitern im europäischen Gesundheitswesen, die mit der Zubereitung und Verabreichung gesundheitsgefährdender Arzneimittel betraut sind3.

Die EU nimmt sich gesundheitsgefährdender Arzneimittel an

Was wird auf europäischer Ebene zum Schutz des medizinischen Personals unternommen? Nach der Lobbyarbeit durch die Kampagne „Stop Cancer at Work”4 einigten sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament am 16. Dezember 2021 informell darauf, gesundheitsgefährdende Arzneimittel in die 4. Aktualisierung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz (CMD4) aufzunehmen5.

Ebenso beschlossen sie eine Umbenennung in Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD)7. Dieser Beschluss umfasst auch Schulungs- und Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal, das mit diesen Stoffen arbeitet.

Länderfokus: gesundheitsgefährdende, nicht-onkologische Arzneimittel in Italien

Die Situation in Italien wirft die Frage auf, wie diese Thematik gehandhabt wird. So werden beispielsweise nur in 29 % der italienischen Krankenhäuser geschlossene Systeme für den Medikamententransfer (CSTDs) für den Zugang zu Mehrfachdosis-Fläschchen verwendet3. Ebenso wird in Italien die regelmäßige Überwachung der Oberflächenkontamination nur auf 23 % der Krankenhausstationen durchgeführt3.

Welche Maßnahmen werden in Italien zum Schutz des medizinischen Personals gegenüber dem Risiko einer Exposition mit gesundheitsgefährdenden, nicht-onkologischen Arzneimitteln ergriffen? Im Jahr 2021 veröffentlichte die Italienische Gesellschaft der Klinikapotheker (SIFO) ein Konsenspapier zum Risikomanagement im Umgang mit diesen Arzneimitteln6.

Dieses Konsenspapier trägt den Titel Gesundheitsgefährdende Arzneimittel und Berufsrisiko: Die unbekannten Geschwister antineoplastischer Arzneimittel. Es konzentriert sich speziell auf gesundheitsgefährdende, nicht-onkologische Arzneimittel, wie immunmodulatorische Medikamente, antimikrobielle Mittel und Hormonbehandlungen6.

Das italienische Recht schreibt dem Arbeitgeber vor, eine Risikobewertung der Exposition seiner Mitarbeiter gegenüber physikalischen Einwirkungen vorzunehmen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die Mitarbeiter in Bezug auf diese Maßnahmen zu schulen7. Diese Schutzmaßnahmen umfassen auch die Verwendung geschlossener Systeme für den Medikamententransfer (CSTDs)8. Die United States Pharmacopeia (USP) empfiehlt ausdrücklich die allgemeine Verwendung von CSTDs bei der Zubereitung und Verabreichung gesundheitsgefährdender Arzneimittel8.

Wenn Sie mehr über die gesundheitsgefährdenden Risiken von nicht-onkologischen Arzneimitteln erfahren möchten, können Sie das untenstehende Konsenspapier herunterladen.

 

 

 

Verweise

  1. Connor TH, MacKenzie BA, DeBord DG, Trout DB, O’Callaghan JP. NIOSH List of Antineoplastic and Other Hazardous Drugs in Healthcare Settings. U.S. Department of Health and Human Services, Centers for Disease Control and Prevention, National Institute for Occupational Safety and Health, DHHS (NIOSH); 2016.
  2. Power LA, Coyne JW. ASHP Guidelines on Handling Hazardous Drugs. Am J Health Syst Pharm. 2018;75(24):1996-2031.
  3. United States Pharmacopeia Convention. USP <800> Hazardous drugs—handling in healthcare settings. In: Second Supplement to United States Pharmacopeia and National Formulary (USP USP 42—NF 37). United States Pharmacopeia Convention; 2019.
  4. Sanchez P. European Parliament approves legislation to stop cancer at work. European Public Service Union. 27 April 2021. Accessed on 17 December 2021, at https://www.epsu.org/article/european-parliament-approves-legislation-stop-cancer-work-0.
  5. De Boer I. Political deal on protecting workers from hazardous substances. European Parliament. 16 December 2021. Accessed on 17 December 2021, at https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20211208IPR19046/political-deal-on-protecting-workers-from-hazardous-substances. 
  6. Faggiano I. Farmaci pericolosi, da SIFO un vademecum per gli operatori sanitari. Sanità informazione. 26 July 2021. Accessed on 21 January 2022, at https://www.sanitainformazione.it/salute/farmaci-pericolosi-da-sifo-un-vademecum-per-gli-operatori-sanitari/
  7. Legislative Decree no. 81. Italian Parliament. Published 9 April 2008. Accessed on 17 January 2021, at http://www.cip.srl/documenti/Testo%20Unico%20Salute%20e%20Sicurezza%20sul%20lavoro%20-%20D.lgs.%2081-2008.pdf
  8. European Biosafety Network. Observatory on current biosafety practice in European Oncology. 2019

BD-52238